Wir Grüne haben einen Plan. Den Plan “Bahn 2035”. Die Nachfrage ist da, die Züge…
My body – my choice
Das Thema Schwangerschaftsabbrüche gehört nicht ins Strafgesetzbuch. Dafür kämpfen insbesondere wir Grüne seit Jahrzehnten. Mehr als 300 Bundestagsabgeordnete haben jetzt über Fraktionsgrenzen hinweg einen Gruppenantrag zur Neuregelung des Paragrafen 218 eingebracht. Dieses Thema beschäftigt mich auch schon lange, deshalb habe ich diesen Antrag natürlich mit unterschrieben. Die Selbstbestimmung von Frauen steht für uns dabei im Vordergrund.
Die wichtigsten Punkte dieser Neuregelung:
Schwangerschaftsabbrüche sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden, nicht mehr im Strafgesetzbuch.
Bis zur 12. Schwangerschaftswoche soll zukünftig ein Abbruch mit Einwilligung der Schwangeren nach einer Beratung rechtmäßig sein. Die Schwangere muss keine Strafe mehr fürchten.
Die Beratungspflicht bleibt, eine Wartezeit entfällt.
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch sollen im Rahmen der Gesundheitsversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Durch die Expertise der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ und den jahrzehntelangen Einsatz vieler Frauen, der Zivilgesellschaft können wir jetzt diese Chance ergreifen, den Frauen zu vertrauen.
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