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Transparenz

Für mich ist Transparenz verbunden mit meinem Mandat sehr wichtig. Mit mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit will ich das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen stärken. Politik soll nicht im stillen Kämmerlein stattfinden, sondern nachvollziehbar bleiben. Ein Beitrag, um Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Deshalb gehe ich mit Anfragen, was die Abgeordnetenentschädigung und mögliche weitere Einkünfte angeht, offen um.

Die Bürger*innen haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wie viel ihre Abgeordneten an Einkünften erhalten, wo sie sonst noch tätig oder in welchen Vereinen, Gruppierungen und Institutionen sie Mitglied sind.

Abgeordnetenentschädigung

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben – umgangssprachlich „der Lohn“ oder „das Gehalt“. Weiter heißt es, „der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden“.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro. Jährliche Sonderzahlungen gibt es nicht. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.

Amtsausstattung

Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter*innen und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2024 bei monatlich 5.051,54 Euro liegt.

Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches.

Neben der Kostenpauschale habe ich Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern für meine Mitarbeiter*innen und mich einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen.

Außerdem erhalten Abgeordnete eine Freifahrkarte der Bahn, die ich zum Beispiel nutze, um zwischen meinem Wahlkreis Wuppertal und dem Bundestag in Berlin zu pendeln. MdBs bekommen zudem Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen. Ich verzichte auf Inlandsflüge.

Mitarbeiter*innen

Abgeordnete können ihre Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihnen derzeit (Stand: 1. März 2024) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, monatlich 25.874,- Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht selbst, sondern die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung.

Altersentschädigung

Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier*innen sichern. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht.

Weitergehende Informationen finden Sie unter anderem hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten

Mitgliedschaften

  • Seit 2009 Aufsichtsrätin der Wuppertaler Stadtwerke mobil GmbH
  • Seit 2014 Aufsichtsrätin der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH
  • Parlamentskreis Fahrrad
  • Parlamentskreis Elektromobilität
  • Deutsch-Britische Parlamentsgruppe
  • Deutsch-Baltische Parlamentsgruppe
  • Stiftungsrat Bundesstiftung Baukultur
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Berlin:
    Mitglied des Beirates „Smart City Stufenplan“ Kuratorium Sport und Natur